Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen .
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den jeweiligen Grund stücken notwendig. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Insbesondere sind Veränderungen am Gebäude, die zu einer höheren oder geringeren Wohn- oder Nutzfläche führen, anzuzeigen. Die Grundsteueränderungsanzeige kann einfach und elektronisch über ELSTER (www.els ter.de) oder in Papierform (Vordrucke verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) beim Fiananzamt eingereicht werden. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.
Augsburg, 16.04.2026
Kontaktmöglichkeit für Rückfragen: www.finanzamt.bayern.de