Steuern Hebesatz
Fälligkeit jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15.August und 15. November.
Höhe der Grundsteuer A und B: 350, Gewerbesteuer 350.
Hundesteuer
€ 40,00 für den ersten Hund, € 60,00 für jeden weiteren Hund.
Kampfhund: € 300,00 für den ersten Hund, € 600,00 für jeden weiteren Hund.
Die Hundesteuer hat schon eine lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat. Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Wer einen über vier Monate alten der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke aus.
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn Ihr Hund sich in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten hat.